Donnerstag, 2. Juni 2011

Europa, mit oder ohne Verfallsdatum?

Die erste europäischer Rechtsvorschrift zum KFZ-Führerschein reicht bis ins Jahr 1980 zurück.

Im Jahr 1991 wurde von der EU durch eine neue Richtlinie der verbindliche Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von KFZ-Führerscheinen festgelegt, und die Pflicht zum Umtausch abgeschafft.

Heute sieht es so aus, dass in der EU alle Autofahrer nach Abschluss ihrer Prüfung ein mehr oder weniger einheitliches Dokument bekommen, doch wie so häufig, steckt der Teufel im Detail.

Ein Führerschein, der in Deutschland 1967 erteilt wurde, schließt Fahrzeuge, z.B. C1, C1E, L,  u.a. ein, die in anderen Ländern ausgeschlossen sind. Der deutsche Führerschein hat kein Verfallsdatum, in anderen Ländern muss nach unterschiedlich definierter Zeit eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, danach  wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Lebt man nun mit einem deutschen Führerschein in Spanien, kann es schwierig werden.
Bei einer Kontrolle durch  die Polizei kann es sein, dass man aufgefordert wird, die deutsche Fahrerlaubnis durch ein nationales Dokument auszutauschen. Hat man Glück, bleibt es bei der Aufforderung, hat man Pech, bekommt man eine saftige Strafe. Die bezahlt man oder, wenn man wieder Pech hat, wird der Betrag als Verwaltungsakt auf dem Konto beschlagnahmt.

Eine andere Variante ist, dass man die für Spanier verbindlichen Gesundheitsprüfungen nachweisen muss. Kann man das nicht, ist eine Strafe und das beschriebene Procedere angesagt.

Also geht man den Problemen aus dem Weg, beantragt eine Gesundheitsprüfung, um den Nachweis führen zu können und bekommt mitgeteilt, dass dieses Verfahren, deutscher Führerschein, spanische Gesundheitsprüfung  nicht vorgesehen sei.

Das ist Europa, es arbeitet langsam, bekommt nichts gebacken und falls doch, erlebt man es nicht mehr.

Am 27.03. 2006 haben sich die Verkehrsminister der EU-Staaten durchgerungen, einen einheitlichen Führerschein einzuführen. Die Umtauschpflicht greift 2031.

In jenem Jahr, mit 82 Jahren, freue ich mich, dass mein neuer EU-Führerschein eine Gültigkeitszeit von 15 Jahren hat. Danach erfolgt die Gesundheitsprüfung.

Heute sollte uns die Frage bewegen, in welcher Form die EU im Jahr 2031 noch existiert?  Wenn die Sache mit dem Führerschein 51 Jahre dauert, wird die Krise, die uns heute bewegt,  garantiert 102 Jahre dauern.
 
Nach den EU-Vorschriften muss für gewisse Waren das Verfallsdatum benannt werden.
Auch eine Währung unterliegt dem Verfall.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen